Eine Häufung von Planungs- und Ausführungsfehlern !
Eine beinahe Lehrbuchreife Anhäufung von Mängeln zeigt das Foto unseres aktuellen Falles.
Der Sachverhalt : Die
Lisene an der Nordwestecke zeigte bereits nach dem ersten Winter Putzrisse
und Abplatzungen. Die Eigentümergemeinschft rügte den Mangel über den
Architekten beim ausführenden Gipsermeister und forderte diesen auf den
Mangel zu beseitigen. Er Gipsermeister verweigerte dies
mit Hinweis, dass er nicht für diesen Mangel verantwortlich sei. Auf Vorschlag des Hausverwalters
einigte man sich ein Schiedsgutachten erstellen zu lassen. Auf den ersten Blick fällt der
tiefe waagerechte Riß auf. Desweiteren sieht man starkt ausgeprägte
Wasserlaufspuren ab der Regenrinne. Eine Kontrolle der Pläne zeigte
einen umlaufenden Stahlbetonobergurt mit einer kleinsten Länge von 9,45 m
ohne jede Dehnfuge angeordnet.
Schon durch normales Schwinden des
Stahlbetongurtes musste es zu einem Riß von gut 5 mm ! Breite kommen. Dies
kann kein Putz überdecken. Des weiteren zeugen die Wasserlaufspuren davon, dass bei
stärkerem Regenanfall, die Regenrinne überläuft und im Bereich des Risses
der Putz durchfeuchtet wird und so weitere Schäden bewirkt werden. Also hatte der Gipsermeister recht mit seiner
Weigerung den Putzschaden als Mangel anzuerkennen und kostenlos zu beheben. Den Schaden haben zu verantworten, der Statiker der
keine Dehnfugen angeordnet hat, der Planer der für die Regenrinne nach DIN
1986 einen Querschnitt von min. 60 qcm und einen Rinnendurchmesser von 110
mm für eine Dachfläche von ca 75 qm hätte anordnen müssen. Der Blechner,
der den Planer auf die zu klein bemessenen Rinne hätte hinweisen müssen. Hätte die
Eigentümergemeinschaft unter fachkundiger Anleitung gleich die „Richtigen“
belangt, wäre der Schaden wahrscheinlich längst behoben, ganz zu schweigen
vom Ärger und den Rechtsanwaltskosten.
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